Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will anonyme Kommunikation per Handy ermöglichen: Über eine am Mittwoch eröffnete Tauschbörse können Nutzer Prepaid-Karten untereinander tauschen.
Damit sei der Netzbetreiber nicht mehr in der Lage, die Gesprächsdaten dem jeweiligen Nutzer zuzuordnen, erklärten die Initiatoren in einer Mitteilung. Doch der Tausch birgt rechtliche Risiken - etwa, wenn jemand anders mit Hilfe der eingetauschten Karte eine Straftat vorbereitet oder begeht. Ein Experte bewertete die Aktion daher als "völlig unseriös".
"Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation", erklärte Patrick Breyer von dem Arbeitskreis. Die Aktion schütze vor dem Missbrauch der eigenen Daten und der "ausufernden Neugier des Staates". Hintergrund der Äußerung ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Seit Jahresanfang sind die Netzbetreiber in Deutschland verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern und in bestimmten Fällen den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet- Nutzern - lehnt diese Maßnahme ab.
Wer an der Tauschbörse teilnehmen will, schickt eine bereits freigeschaltete SIM-Karte an den Arbeitskreis und erhält im Gegenzug eine andere, zufällig ausgewählte Karte samt Rufnummer. Der Arbeitskreis selbst protokolliert die Daten der Teilnehmer nach eigenen Angaben nicht. Ist das Guthaben aufgebraucht, kann der neue Inhaber es selbst wieder aufladen.
Die Aktion birgt allerdings rechtliche Risiken. Auch nach einem Tausch besteht der Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter weiter. "Als derjenige, der die Karte wegschickt, hafte ich persönlich, wenn etwas passiert", sagte Rechtsanwalt Jürgen Weinknecht aus Itzehoe der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die Folge: Wenn der neue Besitzer einer Karte eine Straftat begeht, könne der registrierte Kunde der Beihilfe angeklagt werden. Die Haftung gelte auch für zivilrechtliche Angelegenheiten, betonte der Spezialist für IT- und Medienrecht.
Der Aktionskreis schätzt das Risiko von Straftaten als gering ein und sendet Teilnehmern zur Sicherheit eine Bestätigung zu, dass sie ihre alte Handykarte eingetauscht haben. Weinknecht hält diese Bestätigung aber für rechtlich irrelevant.