ddp) Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung lässt weiter auf sich warten.
In dieser Woche sei nicht mit einer Entscheidung über den Eilantrag gegen das seit 1. Januar geltende Gesetz zu rechnen, teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag in Karlsruhe mit. Nach wie vor sei "offen", ob der Erste oder der Zweite Senat des Gerichts für die Sache zuständig sei.
Gegner der Vorratsdatenspeicherung hatten am Silvestertag neben einer Verfassungsbeschwerde auch den Eilantrag eingereicht, um die Erfassung von Telefon-Verbindungsdaten per einstweiliger Anordnung sofort aussetzen zu lassen.
Die gerichtsinterne Klärung der Senatszuständigkeit gestaltet sich offenbar deshalb schwierig, weil bei dem Verfahren Fragen des Europarechts berücksichtigt werden müssen. Normalerweise würde ein solches, den Datenschutz betreffende Verfahren dem Ersten Senat zugewiesen, der für die Auslegung der Grundrechte zuständig ist. Weil aber das entsprechende Telekommunikationsüberwachungsgesetz eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzt, reklamiert nun offenbar der Zweite Senat, der sonst eher für das Staatsrecht zuständig ist, das Verfahren für sich.
Durch das Gesetz werden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten. Die Daten können für die Strafverfolgung an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben werden.
Die zunächst von acht Beschwerdeführern eingereichte Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben der Initiatoren von rund 30 000 Bürgern per Vollmacht unterstützt.