Nürnberg - Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld 2 (ALG 2)- Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersenden.
Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden, teilt die BA heute mit. "Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher", so die Bundesagentur für Arbeit.
Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Kopien der Bewilligungsbescheide oder Beglaubigungen bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sei damit nicht mehr erforderlich.
"Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages", so die BA. Bislang musste der GEZ im Original der ALG-2-Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit sind im Internet unter http://www.ba-audio.de) zu finden.