Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht, profitiert nach einem Bericht der "Lausitzer Rundschau" nicht von der Abwrackprämie. Dies ist demnach das Ergebnis einer Anfrage der Linkspartei an die Bundesregierung. Weil die Abwrackprämie als "Einnahme in Geldeswert" einzuordnen ist, wird der gesamte Betrag vom Arbeitslosengeld abgezogen. Theoretisch hätten ALG-II-Empfänger wegen des Schonvermögens die Möglichkeit gehabt, beim Kauf eines Neuwagens von den 2.500 Euro Prämie zu profitieren. Die Linkspartei kritisiert diese Regelung scharf. Sprecherin Katrin Kunert sagte dazu, dass jemand, der beruflich mobil sein muss, einen Anspruch auf die Abwrackprämie haben sollte.