Einkäufe in Onlineshops von Ländern außerhalb der EU dürften ab Ende 2008 einfacher werden. Das Bundesfinanzministerium weist auf eine Anhebung der Wertobergrenze für zollfreie Kleinsendungen von 22,- auf 150,- Euro hin.
Sendungen mit Waren im Gesamtwert von maximal 22,- Euro sind schon heute unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers einfuhrabgabenfrei. Zum 1. Dezember 2008 wird diese Grenze auf 150,- Euro angehoben, was manchen Einkauf bei Onlineshops außerhalb der EU erleichtern dürfte. Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer. Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.
Die Befreiung von Abgaben gilt sowohl für Pakete, Päckchen und Briefe, die durch die Deutsche Post befördert werden, als auch für Sendungen, die von anderen Dienstleistern transportiert werden. Die Sendungen müssen direkt aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der EU gesendet werden. Für die Wertobergrenze maßgeblich ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesendet worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.
Allerdings gilt die Zollfreiheit nicht für alle Waren: Alkohol einschließlich alkoholischer Getränke, Tabak und Tabakwaren sowie Parfüms und Eau de Toilette sind davon ausgenommen. Bei der Einfuhr von Kaffee muss die Kaffeesteuer abgeführt werden.