Berlin - Die Rundfunkgebühr wird ab 2009 voraussichtlich um 95 Cent auf dann 17,98 Euro steigen.
Die unabhängige Rundfunkgebührenkommission KEF wollte am späten Montagnachmittag ihre Empfehlung für eine Steigerung der Abgabe auf Radio und Fernseher vorstellen. Medienberichten zufolge hatte die KEF die Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio von zusammen 1,44 Euro auf zunächst 93 Cent reduziert, nach einer Anhörung der Sender den Betrag dann noch einmal um zwei Cent aufgestockt. Der Anhebung müssen die Länderparlamente zustimmen.
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, SPD-Chef Kurt Beck, hatte am Wochenende eine mögliche Anhebung verteidigt. Zu den Erwartungen an den KEF-Bericht, sagte Beck: "Nach allem, was ich bisher wahrnehme, wird dieser Bericht eine plausible, moderate Preiserhöhung befürworten."
Bei der vergangenen Anhebung, die im April 2005 erfolgte, hatte die KEF eine Erhöhung um 1,09 Euro vorgeschlagen. Die Ministerpräsidenten der Länder entschieden jedoch, nur 88 Cent Erhöhung zum April 2005 zuzulassen. Gegen die Intervention der Länderregierungschefs waren ARD, ZDF und Deutschlandradio vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die Karlsruher Richter stuften dann im September 2007 das Vorgehen als verfassungswidrig ein und knüpften die Einflussmöglichkeiten der Politik an strenge Vorgaben.
Die Interessengemeinschaft der Rundfunkgebührenzahler (RFGZ) beklagte derweil das "Multiplikationsprinzip der Gebühreneinnahme", wie es Verbandssprecher Norbert Simon formulierte. Er verlangte eine Änderung der Erhebungsmodalitäten, damit TV-Nutzer nicht etwa für Zweitgeräte in Wohnwagen oder PC in Heimbüros extra zahlen müssten. Zudem würden die Verbraucher die Rundfunk-Gebühren vieler Firmen und Dienstleister mitbezahlen, wenn diese die Kosten auf ihre Preise umlegen, kritisierte er.
Gegen die PC-Gebühr reichten mehrere Bürger bereits Klage vor den zuständigen Verwaltungsgerichten ein. Nach Angaben des Betreibers der Internet-Seite gebuehren-igel.de, Hans-Peter Kraus, sind Verwaltungsklagen in Baden-Würtemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen anhängig.
Die Frage der Erhebungsform wollen die Länder in einem separaten Staatsvertrag regeln. Mit einer Umsetzung wird nicht vor 2013 gerechnet. In einem weiteren Staatsvertrag müssen die Länder bis 2009 auf Geheiß der EU-Kommission die Verwendung der Rundfunkgebühren etwa für Internet-Aktivitäten der Sender genau definieren. Das war das Ergebnis eines Prüfverfahrens, bei dem die EU untersuchte, ob die Rundfunkgebühr als unerlaubte Subvention zu werten sei. (ddp)